Der Pflichtteil ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Erbrechts. Er garantiert bestimmten Angehörigen einen gesetzlich geschützten Mindestanspruch am Nachlass – selbst dann, wenn sie in einem Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden. Der Pflichtteil verhindert also eine vollständige Enterbung naher Angehöriger.
Nach dem österreichischen Erbrecht haben folgende Personen Anspruch auf den Pflichtteil:
Ehegatten bzw. eingetragene Partner
Kinder des Verstorbenen sowie deren Nachkommen (Enkelkinder), wenn ein Kind bereits verstorben ist
Andere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder entfernte Angehörige haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel: Wäre ein Kind nach der gesetzlichen Erbfolge zu 1/3 erbberechtigt, so beträgt sein Pflichtteil 1/6 des gesamten Nachlasses.
Der Pflichtteil wird in der Regel in Geld ausbezahlt – nicht in Sachwerten wie Immobilien oder Wertgegenständen.
Eine vollständige Enterbung ist in Österreich nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen wie Gewalt oder groben Kränkungen gegenüber dem Erblasser.
Ansonsten bleibt der Pflichtteilsanspruch unantastbar.
Testament erstellen: Der Pflichtteil kann nicht ausgeschlossen, aber durch vorausschauende Planung berücksichtigt werden.
Pflichtteilsverzicht: Möglich durch einen notariellen Vertrag zu Lebzeiten.
Auszahlung regeln: Oft wird der Pflichtteil in Form von Ratenzahlungen oder durch Vereinbarungen mit den Erben abgegolten.
Fragen zum Pflichtteil in Österreich führen oft zu Konflikten zwischen Erben. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und den Nachlass rechtssicher zu gestalten.
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Pflichtteilsberechtigt sind nur Ehegatten bzw. eingetragene Partner und Kinder des Verstorbenen (sowie deren Nachkommen). Andere Verwandte wie Eltern oder Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn ein Kind nach der gesetzlichen Erbfolge zu 1/2 erben würde, steht ihm als Pflichtteil 1/4 des Nachlasses zu.
Eine vollständige Enterbung ist in Österreich nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei schwerem Fehlverhalten). Ansonsten kann der Pflichtteil nicht umgangen werden – er kann lediglich durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit Zustimmung des Berechtigten reduziert oder ausgeschlossen werden.
Der Pflichtteil ist mit dem Tod des Erblassers fällig. In der Praxis wird er meist in Geld ausbezahlt. Eine Auszahlung in Raten kann vereinbart werden, wenn der Nachlass hauptsächlich aus Sachwerten wie Immobilien besteht.
Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.